Die Berufsbezeichnung Heilpraktiker (Physiotherapie) oder „Heilpraktiker spezialisiert auf den Bereich der Physiotherapie“ ist eine Zusatzqualifikation, die staatlich anerkannte oder diplomierte Physiotherapeuten erwerben können. Erst im September 2009 wurde ein entsprechender Erlass vom Bundesverwaltungsgerichtshof Leipzig erstellt. Mit der vom Gesundheitsamt erteilten Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung ist es nun dem Physiotherapeuten möglich, einen Patienten ohne ärztliche Verordnung zu behandeln.
Für Sie als Patient bietet sich nun die Möglichkeit, direkt den Weg zu Ihrem Physiotherapeuten des Vertrauens zu gehen. Normalerweise sind Physiotherapeuten weisungsgebunden und dürfen nur nach ärztlicher Diagnosestellung und Anweisung (Verordnung) therapieren. Dies macht den vorherigen Weg zur und die Wartezeiten in der ärztlichen Praxis für den Patienten unumgänglich.
Der sektorale Heilpraktiker hingegen hat nun die Erlaubnis eigenverantwortlich zu diagnostizieren (eingeschränkt bezogen auf den Bereich der Physiotherapie) und eine entsprechende Behandlung zu leisten. Eine individuelle und auf Ihre Symptomatik bezogene Therapie wird somit ohne großen Zeitverzug möglich.
Sie können nunmehr ohne Umweg direkt zur physiotherapeutischen Behandlung!
Seit 2016 führe ich den Titel sektoraler Heilpraktiker für Physiotherapie und ermögliche Ihnen den Direktzugang zum Physiotherapeuten ohne den ärztlichen Umweg.
Wer bezahlt die Behandlung?
Heilpraktiker nehmen nicht am System gesetzlicher Krankenversicherungen teil. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten deshalb grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens der Krankenkasse. Über etwaige Ausnahmen informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse.
Mitglieder privater Krankenversicherungen, privat zusatzversicherte und beihilfeberechtigte Patienten können einen Erstattungsanspruch gegenüber ihrer Versicherung haben. Das Erstattungsverfahren hat der Patient gegenüber seiner Versicherung eigenverantwortlich durchzuführen. Die Erstattungen sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) beschränkt. Etwaige Differenzen zwischen Gebührenverzeichnis und dem Heilpraktikerhonorar sind vom Patienten zu tragen.