Kosten
Heilpraktiker nehmen nicht am System gesetzlicher Krankenversicherungen teil.
Gesetzlich Krankenversicherte erhalten deshalb grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens der Krankenkasse.
Über etwaige Ausnahmen informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse.
Rezepte können daher nicht angenommen bzw. nicht abgerechnet werden.
Selbstzahler:
Zeitfenster 50-60 Minuten – 80€
Zeitfenster 30-40 Minuten – 50€
Als Sektoraler Heilpraktiker für Physiotherapie bin ich keinen starren Zeitfenstern untergeordnet. Die jeweilige Therapiezeit kann dem Befundergebnis und damit erstellten Behandlungsplan individuell angepasst und bei der Terminvereinbarung entsprechend vorgehalten werden. Jede weitere angefangene viertel Stunde wird mit 20 Euro berechnet.
Privat versicherte oder Zusatzversicherte:
Es wird eine individuelle Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) erstellt. Die GebüH kann in der Praxis eingesehen werden.
Je nach Anwendungen kann die Gesamtsumme zwischen 90 und 130 Euro (pro angenommene Zeitstunde) betragen.
Mitglieder privater Krankenversicherungen, privat zusatzversicherte und beihilfeberechtigte Patienten können einen Erstattungsanspruch gegenüber ihrer Versicherung haben. Das Erstattungsverfahren hat der Patient gegenüber seiner Versicherung eigenverantwortlich durchzuführen. Die Erstattungen sind in der Regel auf die Sätze des GebüH beschränkt.
Etwaige Differenzen zwischen GebüH und dem Heilpraktikerhonorar sind vom Patienten zu tragen.
Pünktliches erscheinen sichert die Nutzung des Zeitfensters. Die Zeit läuft ab dem vereinbarten Zeitpunkt. Für zu spätes erscheinen des Patienten muss der Heilpraktiker keine Ersatzleistung erbringen und wird voll abgerechnet.